Aktuelles zu Fördermitteln
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird ab dem 15. August geändert. Anschließend gelten teils reduzierte Fördersätze. Wer von den noch geltenden Fördersätzen profitieren will, muss bis zum 15. August einen Antrag stellen. Dies gilt sowohl für die neu am Anschluss an das Nahwärmenetz Interessierten, als auch für unsere Bestandskunde die sich beispielsweise für einen hydraulischen Abgleich interessieren.
Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie unter
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/
Foerderprogramm_im_Ueberblick/
foerderprogramm_im_ueberblick_node.html
Bei Fragen auch gerne an die Vorstandschaft!
Ausfüllhilfe zum BAFA Antrag
BAFA – Information für Antragstellende

BAFA Beispiel
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